Klimapaket: Hier berechnen Sie den CO2-Preis Ihrer Heizkosten | Verbraucherzentrale.de (2024)

Die Zuschüsse des Bundes für energetische Sanierungsmaßnahmen, die über die KfW und das BAfA abgewickelt werden, machen eine energetische Sanierung am Gebäude und der Heizung für Sie finanziell attraktiv – um damit Ihren Energieverbrauch, Ihren CO2-Fußabdruck und letztlich auch Ihre Heizkosten zu verringern. Diese finanzielle Unterstützung wird ab 2024 sogar erhöht. Alternativ können energetische Sanierungen auch steuerlich abgeschrieben werden.

Fazit: Wer sparsam mit Energie umgeht, soll damit mehr Geld sparen können. Wer viel verbraucht, wird stärker belastet – unterm Strich soll diese "Energiewende" im Wärmebereich aber sozial gerecht bleiben. Hierzu hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete geschnürt.

Mieter:innen können, im Gegensatz zu Eigentümer:innen, weder durch eine Dämmung der Gebäudehülle den Energiebedarf senken noch sich für ein neues, effizienteres Heizungssystem entscheiden. Das kann nur ihre Vermieterin oder ihr Vermieter.

Die CO2-Kosten müssen deshalb seit 2023 bei Öl- und Gasheizungen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen abhängig von der Gebäudeeffizienz aufgeteilt werden. Je mehr Energie ein Gebäude pro Fläche verbraucht, umso höher soll der Anteil der Vermietungsseite an den CO2-Kosten sein. Deren Kostenanteil kann künftig zwischen 0 Prozent (bei top sanierten Gebäuden) und 95 Prozent (bei unsanierten Gebäuden) liegen.

Wann bekommen Mieter:innen den CO2-Preis vom Vermieter erstattet?

Wohnen Mieter:innen in einem Haus mit einer Zentralheizung, ist die vermietende Person verpflichtet ihren Anteil am CO2-Preis in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Der von Vermieter:innen zu übernehmende Anteil reduziert also die Heizkosten ohne dass Mieter:innen aktiv werden müssen.

Haben Mieter:innen dagegen einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger (z.B. bei einer Gasetagenheizung), müssen sie selbst aktiv werden und den CO2-Preis von der vermietenden Person einfordern. Sie müssen Ihren Anteil dafür selbst ermitteln.

Öl und Gas werden durch CO2-Preis teurer

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung beschlossen, wie viel jede:r für die Emission von CO2 in Zukunft zahlen muss. So kostete im Jahr 2021 eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro. In den folgenden Jahren steigen die Abgaben dann schrittweise, bis sie 2025 einen Wert von 55 Euro pro Tonne erreichen. Fürs Jahr 2024 ist der CO2-Preis auf 45 Euro je Tonne gestiegen. In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten.

Ab 2027 wird der nationale CO2-Preis, der einen feststehenden CO2-Preis für ein Kalenderjahr beinhaltet, durch einen europäischen Emissionshandel für die Bereiche Gebäude und Verkehr abgelöst. Ab 2027 haben wir es also nicht mehr mit einem feststehenden CO2-Preis zu tun, sondern mit einem CO2-Preis, der sich am Markt bildet. Er ist daher schwer zu prognostizieren. Expert:innen erwarten einen deutlichen Anstieg des CO2-Preises ab 2027.

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Die CO2-Kosten muss zuerst der "In-Verkehr-Bringer" der Energie bezahlen; das sind Gasversorger, Heizöl- oder Kraftstoffhändler. Sie entscheiden, wie viel sie von ihren Kosten an ihre Kund:innen weitergeben. Wie hoch die Mehrkosten für Sie als Kundin oder Kunde am Ende ausfallen, hängt auch davon ab, wie viel Treibhausgase durch den jeweiligen Energieträger ausgestoßen werden.

Ein Beispiel:

Da eine Gasheizung pro Kilowattstunde (kWh) rund 201 Gramm Kohlendioxid ausstößt, liegen die Emissionen bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr (typisch für ein älteres Einfamilienhaus) bei rund 4 Tonnen CO2. Im Jahr 2021 fielen dafür Mehrkosten von rund 120 Euro an (25 Euro + 19% MwSt./t für 4,02 t), 2025 sind es dann voraussichtlich rund 263 Euro (55 Euro + 19% MwSt./t für 4,02 t).

Heizen Sie mit Öl, müssen Sie mehr bezahlen – denn Öl stößt mit rund 266 Gramm CO2 pro kWh deutlich mehr klimarelevantes Gas aus. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh (2.000 Liter) sind das 5,3 Tonnen CO2. Folglich mussten Sie im Jahr 2021 rund 158 Euro mehr bezahlen. 2025 wären es voraussichtlich ca 349 Euro.

Wenn Sie nun selbst genau berechnen möchten, wie stark die Heizkosten steigen, müssen Sie nur

1. den Energieverbrauch Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung in kWh pro Jahr kennen:

  • Als Bewohner:in eines Mehrfamilienhauses entnehmen Sie diesen Ihrer Heizkostenabrechnung, es sei denn Sie haben eine Gasetagenheizung. Dann entnehmen Sie den Verbrauch Ihrer Gasabrechnung.
  • Als Hauseigentümer:in mit Gasheizung entnehmen Sie den Verbrauch Ihrer Gasabrechnung.
  • Als Hauseigentümer:in mit Ölheizungbrauchen Sie dafür zumindest einen Tankstandsanzeiger, weil die getankte Menge nicht dem Jahresverbrauch entspricht. Diesen Anzeiger sollten Sie mindestens einmal im Jahr möglichst zum gleichen Zeitpunkt ablesen – zum Beispiel am 31. Dezember.
    Ein Beispiel:
    Am 1. Januar beträgt der abgelesene Restbestand im Tank 500 Liter. Im Sommer werden 2.500 Liter dazu getankt. Am folgenden 31. Dezember beträgt der Restbestand 1.000 Liter.
    Der Jahresverbrauch beträgt dann 500 l + 2.500 l – 1.000 l = 2.000 l. Diese Menge müssen Sie in kWh umrechnen, indem Sie mit dem Faktor 10 (1 Liter Heizöl = 10 kWh) multiplizieren. Es ergeben sich also 20.000 kWh. Daraus ergeben sich wiederum 5,32 Tonnen CO2-Ausstoß, indem Sie mit dem CO2-Emissionsfaktor (siehe unter 2.) multiplizieren.

2. den Energieverbrauch mit dem sogenannten Emissionsfaktor Ihres Energieträgers Gas (201 Gramm CO2/kWh) bzw. Öl (266 Gramm CO2/kWh) multiplizieren und

3. die damit errechnete CO2-Bilanz Ihres Energieverbrauchs mit dem zukünftigen CO2-Preis multiplizieren.Seit 2023 müssen diese Kosten auf Vermieter:in und Mieter:in aufgeteilt werden.

Sie können auch unseren kostenlosen, interaktiven Rechner nutzen

Entlastung über den Strompreis

Um die Mehrbelastung bei den fossilen Energien auszugleichen, wurde eine Entlastung beim Strompreis umgesetzt. Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Dadurch ist der staatlich vorgegebene Anteil an Steuern, Abgaben und Umlagen deutlich gesunken. Die Entlastung geschah aber auch vor allem aufgrund der insgesamt zunehmenden Kostenbelastung bei Strom im Rahmen der Energiepreiskrise. Obwohl die EEG-Umlage abgeschafft wurde, ist der Strompreis weiterhin leicht teurer als vor der Krise.

Die Bundesregierung hat darüber hinaus verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um die Kostenbelastung der Verbraucher:innen im Rahmen der Energiepreiskrise einzudämmen. Mehr dazu finden Sie in unseren FAQ zum Thema.

Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen

Die Sanierung von Wohngebäuden wird mit Zuschüssen über Förderprogramme, die ab 2024 erhöht werden, und die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung gefördert. Die optimalen Förderprodukte zu finden ist nicht ganz einfach. Aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf unserer Internetseite. Oder Sie vereinbaren einen Beratungstermin für eine Energieberatung.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) lässt den Einsatz mancher Heizungen nicht mehr zu

Als Hauseigentümer:in müssen Sie sich darauf einstellen, dass in einigen Jahren nur noch bestimmte Heizungen eingebaut werden dürfen – dies sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Ab wann diese Regelungen greifen, ist je nach Standort unterschiedlich und hängt auch von den Plänen der Kommune ab. Klar ist aber, dass diese Einschränkungen spätestens Mitte 2028 überall gültig sein werden.

Ölkessel oder Gasheizungen, die momentan noch führenden Systeme im Wohngebäudebereich, werden in Zukunft durchs GEG strengen Auflagen unterliegen. Andere Heizungen, die das GEG als klimafreundlich einstuft, werden ohne nennenswerte Auflagen als neues Heizsystem möglich sein. Das gilt für einen Fernwärmeanschluss oder die Wärmepumpe zum Beispiel. Details dazu beschreibt das GEG.

Das GEG sieht seit 2020 auch eine veränderte Regelung zum Energieausweis vor. So muss zusätzlich ein Wert der CO2-Emissionen für die Beheizung des Gebäudes ermittelt und im Ausweis genannt werden. Energieausweise sind nach wie vor 10 Jahre lang gültig. Es ist also möglich, dass beispielsweise ein Energieausweis aus dem Jahr 2014 noch gültig ist. Ein solcher wurde möglicherweise nach den Regeln der EnEV aus 2009 erstellt. Ausweise, die bis Mitte 2020 ausgestellt wurden, müssen keine Angaben zu den CO2-Emissionen enthalten. Die Einstufung der Energieeffizienz des Gebäudes findet sich auf dem farbigen Bandtacho und ist in Ausweisen, die vor Mai 2014 erstellt wurden, eine andere. Haben Sie einen älteren Ausweis, ist es immer hilfreich, sich den tatsächlich genannten Endenergiebedarf in kWh/m²·a anzuschauen und mit zukunftsfähigen Standards zu vergleichen.

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FAQs

Wie hoch ist die CO2-Abgabe bei den Heizkosten? ›

CO2-Preise für Gas und Öl: Das gilt für die Heizung

Im Jahr 2024 wird eine Kilowattstunde Gas durch den CO2-Preis um etwa ein Cent teurer. Auf einen Liter Heizöl werden aktuell rund 14 Cent als CO2-Abgabe fällig.

Wie berechnet man den CO2-Preis? ›

Wie wird die CO2-Abgabe berechnet?
Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und JahrAnteil MieterAnteil Vermieter
<12 kg CO2/m²/a100%0%
12 bis<17 kg CO2/m²/a90%10%
17 bis <22 kg CO2/m²/a80%20%
22 bis <27 kg CO2/m²/a70%30%
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Wie hoch ist der CO2-Preis pro kWh? ›

Wie hoch ist der CO2-Preis?
Zertifikatspreise ERDGAS
LieferjahrCO2-Preis für die Gasbelieferung
20210,4551 ct/kWh
20220,5461 ct/kWh
20230,5442 ct/kWh
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Wer stellt die CO2-Abgabe in Rechnung? ›

Bei einem Mehrfamilienhaus mit einer Zentralheizung stellen i.d.R. Vermieter:innen ihren Mieter:innen eine Heizkostenabrechnung aus. Wird mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt, muss die Vermietungsseite ihren CO₂-Kostenanteil in der Abrechnung ausweisen und abziehen.

Wie hoch ist die CO2-Steuer ab 2024? ›

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der CO2-Preis pro Tonne ausgestoßenem CO2 bei 45 Euro – die Erhöhung war bereits von der Vorgängerregierung Ende 2020 vorgesehen.

Wer bekommt Klimageld 2024? ›

Für 2024 erwartet die Bundesregierung, dass sie aus der deutschen und europäischen CO₂-Bepreisung gut 20 Milliarden Euro einnehmen wird. Demnach wäre für dieses Jahr bereits ein Klimageld für alle Menschen in Deutschland von rund 250 Euro möglich.

Woher weiß ich wieviel CO2 mein Haus verbraucht? ›

Den Jahresverbrauch können Sie auf Ihrer Nebenkostenabrechnung oder auf der Jahresabrechnung Ihres Energieversorgungsunternehmens finden. Falls Sie diese gerade nicht zur Hand haben, können Sie auch über Abfragen Ihren Verbrauch schätzen lassen.

Wie kann ich meinen CO2 Ausstoß berechnen? ›

Jedes Fahrzeug fährt monatlich 2500 Kilometer bei einem Durchschnitt von knapp 10 km/l. Das bedeutet, pro Fahrzeug werden 250 Liter Kraftstoff verbraucht (2500/10). 250 Liter Diesel erzeugen 670 kg CO2 (250 * 2.67= 668). Der Gesamt-CO2-Verbrauch Ihrer Flotte beträgt in diesem Beispiel 66.800 kg CO2 (668*100=66,800).

Wie rechne ich kWh in CO2 um? ›

Sie können durch Multiplikation mit dem Faktor 3,6 in die geläufigere Einheit "g/kWh" umgerechnet werden.

Was ist der aktuelle CO2-Preis? ›

Was ist beim CO2 -Preis vorgesehen? Nach der Einführung der nationalen CO2 -Bepreisung im Januar 2021 betrug der Preis für eine Tonne zunächst 25 Euro. Im Jahr 2022 stieg der Preis auf 30 Euro pro Tonne.

Wie setzt sich der Gaspreis 2024 zusammen? ›

Seit dem 01. Januar 2024 sind es 45 Euro pro Tonne CO₂. Dadurch ergibt sich beim Erdgas ein Aufschlag um 0,82 Cent pro Kilowattstunde netto. Insgesamt beträgt der Anteil von Steuern und Abgaben am Erdgaspreis im Jahr 2024 laut BDEW für ein Einfamilienhaus 21 Prozent, für ein Mehrfamilienhaus 22 Prozent.

Wie viel CO2 stößt eine Heizung aus? ›

CO₂-Emissionen nach Energieträger
EnergieträgerCO₂-Emission*
Heizöl, leicht0,266 kg/kWh
Erdgas0,201 kg/kWh
Holzpellets0,036 kg/kWh
Biogas/Biomethan0,152 kg/kWh
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Wie rechne ich die CO2-Steuer aus? ›

Beispiel: Der Energiestandard des Hauses liegt bei ca. 35 Kilo CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter. Somit liegt die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter bei je 50 Prozent der CO₂-Abgabe, in diesem Fall je 290 Euro. Bei gleichem Verbrauch aller 10 Mieter würde die Entlastung also 29 Euro pro Mieter betragen.

Wie viel CO2 für eine kWh Gas? ›

konventioneller Strommix 0,49 kg CO2/kWh. Erdgas 0,24 kg CO2/kWh. Heizöl 0,3 kg CO2/kWh. Fernwärme 0,13 kg CO2/kWh.

Wie wird der CO2 Ausstoß eines Gebäudes berechnet? ›

Der auf der Brennstoffrechnung ausgewiesene Energiegehalt in kWh wird mit dem Emissionsfaktor in kg CO2 pro kWh multipliziert und anschließend durch die Gesamtwohnfläche oder die Wohnfläche in m² geteilt. Man erhält den CO2-Ausstoß in kg pro m² Wohnfläche.

Wie hoch sind die CO2 Abgaben für Vermieter? ›

Bei einem sehr geringen CO2-Ausstoß von weniger als 12 kg/m² im Jahr tragen Mieter die Kosten zu 100 %. Ist der Ausstoß besonders hoch und beträgt mindestens 52 kg/m² und Jahr, spricht dies für einen schlechten energetischen Zustand. Vermieter müssen dann 95 % der CO2-Kosten übernehmen.

Wie hoch sind die CO2 Abgaben? ›

Die Folge: Im Vergleich zu 2023 steigt der CO₂-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und der für den Liter Diesel um rund 4,7 Cent. Gegenüber den ursprünglichen Planungen müssen Autofahrende also zusätzlich 1,4 Cent beziehungsweise 1,6 Cent bezahlen.

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Author: Sen. Ignacio Ratke

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